Wie verhalte ich mich gegenüber jemanden, der Schadenersatz von mir verlangt, oder verlangen könnte?
Was habe ich bei einem Haftpflichtschaden noch zu tun?
Wer trägt die Kosten für meine anwaltliche Vertretung bei einer gerichtlichen Klärung eines Haftpflichtschaden?
Besteht bei der Mitnahme von Passagieren auch Versicherungsschutz für Gepäck?
Welche Versicherung brauche ich in Österreich bei Passagierflügen / -Sprüngen?
Welche Anforderungen an den Versicherungsschutz werden bei Aktivitäten in Österreich noch gestellt?
Brauche ich eine Passagierhaftpflichtversicherung wenn ich nur mit Familienmitgliedern unterwegs bin?
Werden auch Beschädigungen oder ein Verlust eines geliehenen Gegenstandes bezahlt?
Bin ich versichert, wenn ich Gegenstände beim Springen / Fliegen dabei habe?
Versichern wir auch Ausländer?
Bieten wir Versicherungsschutz bei fehlendem Gütesiegel (Nachprüfschein)?
Versichern wir auch kurzfristig?
Wann beginnt der Versicherungsschutz und wann endet er?
Was passiert sofern ich meinen Kündigungstermin verpasse?
Wer ist bei der Unfallversicherung für die Todesfallsumme bezugsberechtigt?
Wozu brauche ich eine Versicherung für ausländische Krankheitskosten?
Bergungskosten bis € 2.500,00 - was wird bezahlt, was nicht?
Was sind kosmetische Operationskosten in der Unfallversicherung?
Bin ich auch bei anderen Unfällen versichert ?
Hab ich Versicherungsschutz, wenn ich mit einer ausländischen Lizenz im Ausland fliege / springe?
Genügt meine USPA-Versicherung ?
Werden Schäden am Absetzflugzeug über die GFF-CARD bezahlt?
Werden auch Schäden erstattet, die am Boden geschehen?
Wer zahlt Bankspesen?

 

 

 

 

Wie verhalte ich mich gegenüber jemanden, der Schadenersatz von mir verlangt, oder verlangen könnte?

Weder die Schuld zugeben, noch ablehnen und auf keinen Fall etwas bezahlen, ohne vorher mit uns gesprochen zu haben. Oftmals beruhigen sich die Gemüter, wenn man klarstellt, daß man versichert ist. Dem Geschädigten möglichst gleich unsere Adresse mitteilen (hier genügt für viele schon unsere Homepage) und darum Bitten, eine Schadenaufstellung mit den Belegen der Kosten zusammen-zustellen. Bei Schäden an Fahrzeugen darum bitten, daß nicht gleich ein Gut-achter beauftragt werden soll, sondern vielmehr mit uns zu klären ist, ob ein Kostenvoranschlag eventuell schon ausreicht.

 

 

 

 

Was habe ich bei einem Haftpflichtschaden noch zu tun?

Unserem Büro möglichst sofort (spätestens nach 3 Tagen) eine Nachricht zu-kommen lassen - auch dann, wenn noch gar nicht feststeht, ob jemand Forde-rungen stellen wird. Sofern eine Person verletzt wurde, oder ein größerer Sach-schaden ( ab ca. € 10.000,00) ein Protokoll bei der Polizei verfassen lassen und das Flugunfallbüro des DAeC e.V. (www.daec.de) informieren. Die Adressen von Zeugen aufnotieren.

 

 

 

 

Wer trägt die Kosten für meine anwaltliche Vertretung bei einer gerichtlichen Klärung eines Haftpflichtschaden?

Auch das ist eine Angelegenheit des Haftpflichtversicherers. Wir suchen den Anwalt aus und begleichen sein Honorar - auch wenn ein Rechtsstreit zu Ungunsten unseres Versicherten ausgehen sollte. Auf jeden Fall nicht selbständig, ohne Rücksprache mit uns einen Rechtsanwalt auswählen.

 

 

 

 

Besteht bei der Mitnahme von Passagieren auch Versicherungsschutz für Gepäck?

Im Prinzip ja. Dennoch gibt es hier Abgrenzungen zu normalem Gepäck eines Flugreisenden und der Kleidung oder den persönlichen Gegenständen eines mitfliegenden Passagiers im Luftsport. Wir prüfen im Einzelfall, ob das ver- lorene oder beschädigte Teil tatsächlich in der Obhut unseres Versicherten war, oder ob der Passagier selbst für seine persönlichen Gegenstände verantwortlich war. Um Ärger zu vermeiden, empfehlen wir dringend den Passagieren vorher mitzuteilen, daß Sie für Ihre Brillantringe, die Rolex oder die Digitalkamera im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes selbst verantwortlich sind.

 

 

 

 

Welche Versicherung brauche ich in Österreich bei Passagierflügen / -Sprüngen?

Da hat sich der Gesetzgeber etwas Außergewöhnliches ausgedacht. Anders als im übrigen Europa bestehen erweiterte Versicherungspflichten: Nicht nur die Halterhaftpflichtversicherung ist nachzuweisen, auch eine Passagierhaftpflichtversicherung und eine Passagierunfallversicherung ist dort Vorschrift - auch bei unentgeltlichen Aktivitäten! Die Passagierunfallversicherung ist nach derzeitiger Auffassung des Ministeriums nur dann nicht nötig, wenn man Passagiere im Wettbewerb befördert.

 

 

 

 

Welche Anforderungen an den Versicherungsschutz werden bei Aktivitäten in Österreich noch gestellt?

Auf den Versicherungsschutz ist das österreichische Recht anzuwenden. Da unsere Versicherer eine Zulassung beim dortigen Aufsichtsamt für das Versicherungswesen haben und auch österreichische Versicherungssteuern gezahlt werden, unterliegen die Versicherungsdeckungen dem österreichischen Recht. Weiterhin muß eine Deckung für Flugunfalluntersuchungskosten bestehen. Dies bietet die Würzburger Versicherung im Rahmen der Haftpflichtversicherungen zuschlagsfrei allen Mitversicherten an. Achtung: Im Luftsport schreibt das Gesetz lediglich dann eine Untersuchung vor, wenn dadurch weitere Erkenntnisse zur Sicherheit im Luftsport zu erwarten sind. Die Entscheidung trifft nicht etwa ein selbständig herbeieilender Unfallsachverständiger, sondern die Luftfahrtbehörde in Österreich. Gerne übernehmen wir die Meldung dorthin, sofern wir unmittelbar nach dem Unfallereignis verständigt werden.

 

 

 

 

Brauche ich eine Passagierhaftpflichtversicherung wenn ich nur mit Familienmitgliedern unterwegs bin?

Ja. Auch wenn man sich sicher ist, daß es im Schadenfall nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kommt - auf die Forderung z.B. der Krankenkasse hat man keinen Einfluß mehr. Immer öfter werden die Tandempiloten aufgefordert, die Kosten der Krankenkasse zu begleichen. Dies ist natürlich eine Sache für die Passagierhaftpflichtversicherung - wenn man Eine hat.

 

 

 

 

Werden auch Beschädigungen oder ein Verlust eines geliehenen Gegenstandes bezahlt?

Nein! Wer sich einen Gleitschirm ausleiht und bei einer Bruchlandung das Gerät zerstört, wer sich eine Helmkamera ausleiht und diese im Freifall verliert, hat zwar für den entstandenen Schaden aufzukommen - über eine Haftpflichtversiche- rung besteht in diesem Falle jedoch kein Versicherungsschutz. Diese Gegenstände werden rechtlich den eigenen Gegenständen gleichgestellt. Da man sich für Beschädigungen an seinen eigenen Ausrüstungsgegenständen ja auch nicht haftpflichtig machen kann, geht das nun auch nicht, bei geliehenen Gegenständen.

 

 

 

 

Bin ich versichert, wenn ich Gegenstände beim Springen / Fliegen dabei habe?

Im Luftsport entwickeln sich die Disziplinen in der Wettkampfspringerei als auch die Aktivitäten im Funsportbereich stets weiter. Vor einigen Jahren begann man im Fallschirmsport z.B. mit Boardsprüngen, heute ist dies zu einer tollen Wettkampfdisziplin geworden. Wer weis, was uns die Zukunft noch so alles beschert... Im Zusammenhang mit dem Haftpflichtversicherungsschutz stellt sich dem verantwortungsbewußten Luftsportler nun die Frage, ob der Versicherungsschutz bei der Mitnahme von Gegenständen gegeben ist, oder nicht? Grundsätzlich sind alle Aktivitäten, die über das normale Maß der luftsportlichen Aktivität hinausgehen, dem Versicherer zu melden. Der Versicherer ist nämlich im Zuge seiner Gleichbehandlungspflicht verpflichtet zu Prüfen, ob er dafür eine Mehrprämie verlanden muß, oder gar dieses Haftungsrisiko ausschließen sollte. Dies ist wohl auch jedem klar, der mit einem Motorroller, Schlauchboot oder einem Skyball aus dem Flugzeug springt. Die Mitnahme von Skyboards oder Helmkameras wird von unserem Versicherer mittlerweile jedoch schon als eine übliche Aktivität bewertet und ist somit nicht extra zu melden. Dies kostet bei der GFF-Card nichts extra. Bitte jedoch an die Sorgfaltspflichten eines jeden Luftsportlers denken. Sofern es Verbandsempfehlungen oder gar gesetzliche Vorschriften für die Verwendung solcher Zusatzgerätschaften gibt, sind diese einzuhalten - andererseits könnte ein Versicherer den bezahlten Schaden vom mitversicherten Luftsportler zurück verlangen.

 

 

 

 

Versichern wir auch Ausländer?

Klar - natürlich unterstützen wir euch, wenn einmal Gäste Euren Club besuchen und diese Sportler keinen gültigen Versicherungsschutz haben. Wichtig ist nur eine deutsche oder österreichische Adresse. Vorsicht: Der Versicherungsschutz ist in Gefahr, wenn diese Personen überwiegend (mehr als 182 Tage) in Deutschland wohnen. In diesem Fall muß der ausländische Mitbürger nämlich zum Fliegen / Springen auch eine deutsche Lizenz besitzen!

 

 

 

 

Bieten wir Versicherungsschutz bei fehlendem Gütesiegel (Nachprüfschein)?

Noch nie war bei uns ein fehlendes Prüfsiegel ursächlich für einen Schadenfall. Noch nie haben wir dies im Haftpflichtbereich geprüft. Das ist die Praxis. In der Theorie sieht es anders aus. Geräteprüfungen sind gesetzlich geregelt. Der Halter hat diese Auflagen zu befolgen. Unserer Versicherer wäre berechtigt, im Schadenfall solche Schäden abzulehnen, unabhängig, ob die fehlende Prüfung ursächlich zum Unfallgeschehen steht, oder nicht. Wir haben das intern jedoch anders geregelt. Bei uns kann geprüft werden - und nur, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen einer fehlenden Prüfung und dem Unfallgeschehen bestünde, würde der Versicherungsschutz versagt werden.

 

 

 

 

Versichern wir auch kurzfristig?

Nein. Erfahrungsgemäß macht das keinen Sinn. Oft gibt es auch im Winter und Frühjahr schöne Tage. Dann wurden wir bei kurzfristigen Verträgen gebeten, diese ruhenden Versicherungen wieder zu aktivieren. Da wir nur durch kostensparende Maßnahmen die Beiträge gering halten können, möchten wir diese An- und Abmeldeaktionen nicht anbieten. Bei uns ist man solange versichert, bis eine Kündigung schriftlich ausgesprochen wird.

 

 

 

 

Wann beginnt der Versicherungsschutz und wann endet er?

Sofort nach Faxeingang besteht Versicherungsschutz in Form einer vorläufigen Deckungszusage - wenn uns für den fälligen Beitrag eine Einzugsermächtigung erteilt wurde solange, bis wir mittels Mahnung einen eventuell nicht erhaltenen Erstbeitrag mit einer Frist einfordern; - wenn wir um die Ausstellung einer Rechnung gebeten werden: bis 21 Tage nach Absenden der Rechnung. Jedoch immer nur dann, sofern der Versicherungsbeitrag auch wirklich gezahlt wird. In einem Folgejahr (unsere Versicherungen laufen ja automatisch weiter, sofern uns keine Kündigung schriftlich zugeht), besteht auch Versicherungsschutz, wenn der Folgebeitrag noch nicht gezahlt wurde und zwar solange, bis eine schriftliche Mahnung mit entsprechender Frist von uns an den Mitversicherten abgeschickt wurde. Beendet werden kann der Versicherungsschutz nur zum 31.12., sofern bis 30.09. schriftlich gekündigt wurde, bei Tod oder bei Wegzug aus dem Geschäftsgebiet. Beitragsanteile gibt es nicht zurück. Auch dann nicht, wenn die Ausrüstung ver- kauft wird. In diesem Falle geht die Versicherung auf den Erwerber über. Uns ist die Adresse des neuen Halters mitzuteilen. Der neue Halter kann dann auch ohne Einhaltung einer Frist zum 31.12. schriftlich kündigen.

 

 

 

 

Was passiert sofern ich meinen Kündigungstermin verpasse?

Da wir unsere Kundschaft kennen und dieser Fall öfters vorkommt, bieten wir bis zum 31.01. bei Zahlung einer Stornogebühr in Höhe von € 15,00 die Auf- lösung des Vertrages an.

 

 

 

 

Wer ist bei der Unfallversicherung für die Todesfallsumme bezugsberechtigt?

Sofern uns keine anderslautende Verfügung vorliegt: die gesetzlichen Erben.

 

 

 

 

Wozu brauche ich eine Versicherung für ausländische Krankheitskosten?

Alle gesetzlich Versicherten (z.b. AOK, Barmer, KKH, TKK etc.) eventuell auch unvollständig privat versicherte haben im Ausland mit Deckungslücken zu rechnen. In Amerika werden z.B. gar keine Kosten übernommen. Aber auch in Ländern, die mit Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen haben, ist die Arzt oder Krankenhausrechnung selbst zu zahlen.

 

 

 

 

Bergungskosten bis € 2.500,00 - was wird bezahlt, was nicht?

Eine abgetrennte Hauptkappe wird vermißt. Zwecks Suche wird ein Kleinflugzeug gechartert. Dies sind keine Bergungskosten. Die Feuerwehr rückt aus und holt den Schirm von einem Fabrikdach herunter. Das sind keine Bergungskosten. Die Feuerwehr holt einen verletzten Gleitschirmflieger nach einer Baumlandung aus dem Baum. Dies sind Bergungskosten. Der Rettungshubschrauber holt den verletzten Luftsportler aus unwegsamen Gelände, es stellt sich heraus, daß der Bruchpilot unverletzt ist. Dies sind Bergungskosten. Der Verletzte wünscht eine heimatnahme Verlegung seines Krankenhausaufenthaltes, die Fahrt im Kranken- wagen sind keine Bergungskosten.

 

 

 

 

Was sind kosmetische Operationskosten in der Unfallversicherung?

Schnittwunden, Hautabschürfungen und Verbrennungen im Gesicht werden medizinisch versorgt. Sofern jedoch eine optische Verbesserung gewünscht wird sind das "Schönheitsoperationen", an der sich die Krankenkasse nicht beteiligt. Diese Kosten werden bis € 1.500,00 uber unsere Unfallversicherung beglichen, sofern diese feiwillige Versicherung abgeschlossen wurde und sich diese Operation ursächlich auf ein Unfallereignis bezog.

 

 

 

 

Bin ich auch bei anderen Unfällen versichert ?

Ja. Die Unfallversicherunge ist immer Aktiv. Ob bei Arbeit oder Freizeit - es besteht Versicherungsschutz, weltweit und rund um die Uhr.

 

 

 

 

Hab ich Versicherungsschutz, wenn ich mit einer ausländischen Lizenz im Ausland fliege / springe?

Ja und Nein! Wie sollen wir diese Frage beantworten? Als Lizenzinhaber muß man selber wissen, was man mit der Lizenz machen darf und was nicht! Ob die australische Gleitschirmlizenz eines in Österreich lebenden Inders bei Flügen im Tschad regelkonform ist, wissen wir nicht.Wir werden im Schadenfall jedenfalls prüfen, ob sich unser Mitversicherter regelkonform verhalten hat oder nicht. Also unser Tip: Erkundigt Euch beim nationalen Aeroclub, ob man dort mit der bestehenden Lizenz fliegen darf, oder nicht. Tip: Ausländer, die eine Lizenz eines FAI- Mitgliedslandes haben, dürfen in Deutschland fliegen, sofern Sie keine deutsche Staats- bürgerschaft haben oder als ausländischer Staatsbürger weniger als die Häfte eines Jahres in Deutschland leben.

 

 

 

 

Genügt meine USPA-Versicherung ?

Nein! Als Mitglied des amerikanischen Fallschirmsportverbandes hat man nur auf Sprung-plätzen in Amerika Versicherungsschutz, die auch der USPA angehören.

 

 

 

 

Werden Schäden am Absetzflugzeug über die GFF-CARD bezahlt?

Diese Decj´kungserweiterung ist zuschlagsfrei mitversichert. Aber Vorsicht: Solange man sich mit einem "Rücksack" auf dem Rücken befördern läßt, ist man Passagier und eine Haftung aus dem Betrieb eines Fallschirmes ist noch nicht gegeben. Schließlich ist der Fallschim noch nicht in Betrieb. Selbst wenn man aus dem Flugzeug herausklettert und noch nicht abgesprungen ist, wird man vom Flugzeug noch befördert und könnte ja auch wieder einsteigen und mit der Maschine landen. Erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Fallschirm in Betrieb ist bzw. die Betriebsvoraussetzungen gegeben sind, gilt die Halterhaftpflichtversicherung (GFF-Card). Eine Betriebsbereitschaft für den Fallschirm ist gegeben, sobald neben der Luft auch die Schwerkraft als weitere ihm eigentümliche Triebkraft einwirkt..

 

 

 

 

Werden auch Schäden erstattet, die am Boden geschehen?

Bei Hängegleitern und Ultralights ja, sofern Sie durch den Betrieb des Luftsportgerätes entstehen. Bei Gleitschirmen und Fallschirmen nein, denn Sie sind am Boden nicht in Betrieb.

 

 

 

 

Wer zahlt Bankspesen?

Sorry - daß muß der Kunde bezahlen. Wir bieten einen preiswerten Versicherungsschutz an und stellen eine Rechnung aus. Dieser Rechnungsbetrag muß auf unserem Konto ein- gehen. Sofern Eure Banken Spesen berechnen, müssen diese Beträge zusätzlich von Euch getragen werden!